Behandlungsspektrum

Hier sehen Sie eine Aufzeichnung von häufig behandelten Krankheitsbildern in meiner Praxis:

  • Akute und chronische Schmerzsyndrome des Bewegungsapparates, wie z. B. Schulter-Nacken Schmerzen, Wirbelsäulenschmerzen, Beckenstörungen, Hüftschmerzen, Tennisarm, Schulterschmerzen
  • Wirbelsäulenverschleißerkrankungen, Bandscheibenvorfall, 
  • Blockierungen der Wirbelsäule, der Rippen
  • Gelenk Arthrosen wie z. B. Hüftarthrose, Kniearthrose
  • Akute oder chronische Schmerzen an Gelenken
  • Kopfgelenksstörungen (Atlas)
  • Kopfschmerzen, Migräne, Spannungskopfschmerz 
  • Gesichtsschmerzen
  • Anhaltende Beschwerden nach Operationen an Gelenken, Verletzungen oder Sport
  • Schwindel, Ohrgeräusche, Tinnitus (eher tieftönig), Fremdkörpergefühl im Hals, Sprechstörungen
  • Kieferschmerzen, Kiefergelenksdysfunktionen, craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)
  • Begleittherapie bei zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Behandlungen
  • Schwangere und Frauen nach der Geburt mit Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule
  • Reizdarm, Refluxkrankheit
  • Chronische Erkrankungen der Atemwege, chronische Bronchitis
  • Funktionelle Herz und Thoraxbeschwerden
  • Säuglinge mit sog. KISS-Syndrom, auch Schräglage- oder Tonus-Asymmetrie-Syndrom genannt, Schädeldeformität, Schädelasymmetrie
  • Kindliche Haltungsschwächen,- Störungen
  • Kinder mit Schmerzen am Bewegungsapparat, Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen (KIDD)
  • Sprachentwicklungsverzögerungen
  • Funktionsstörungen als Folge von spastischer Bewegungsstörung 

Hinweis


Aufgrund der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) muss folgender Hinweis gegeben werden: 
Die dargestellten Symptomatiken, Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite nicht einheitlich beurteilt. Die Therapie der Manuellen Medizin einschließlich der osteopathischen Medizin wird in der Wissenschaft ebenso nicht einheitlich gesehen. Auch liegen diesbezüglich noch keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien vor, wie es die höchstrichterliche Rechtssprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen in Deutschland fordert.